Mitglied werden
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Dann melde Dich gerne bei uns über
Wir freuen uns auf Dich!
Jahresbeiträge Mitglieder
Erwachsene
265,00 €
Ehepaare
390,00 €
Familien
(mind. 3 Personen)
435,00 €
Jugendliche, Azubis, Studierende *
90,00 €
passive Mitglieder
50,00 €
Zweitmitgliedschaft **
75,00 €
Beiträge Gastspieler
Gastspieler
(maximal 3x pro Sommersaison)
5,00 €
Bitte überweist den Betrag auf unser Vereinskonto, unter Angabe von Spielername, Spieldatum und dem Zusatz "Gastspieler".
Gastspieler 10er Karte
(personenbezogen gültig für die lfd. Sommersaison)
150,00 €
Ferien-Abo
(Sommerferien in NRW d. lfd. Jahres)
80,00 €
Der Jahresbeitrag ist zum 1. Juli eines jeden Jahres fällig und wird grundsätzlich im Lastschriftverfahren gezahlt.
* Auszubildende und Studierende
erhalten den vergünstigten Beitrag grundsätzlich bis zum Ende der Ausbildung/ des Studiums, längstens bis zum 27. Lebensjahr. Der Nachweis ist unaufgefordert an die Vereinsgeschäftstelle bis zum 31.05. eines jeden Jahres zu senden. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt der Nachweis nicht vorliegen, so erfolgt automatisch eine Einstufung in die Beitragsstufe "Erwachsene".
** Zweitmitgliedschaft
Mitglieder, die eine Zweitmitgliedschaft in Anspruch nehmen möchten, haben bis zum 31.05. eines jeden Jahres unaufgefordert an die Vereinsgeschäftsstelle einen Nachweis ihres Hauptvereins zu senden. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt der Nachweis nicht vorliegen, so erfolgt automatisch eine Einstufung in die Beitragsstufe "Erwachsene".
Neue Mitglieder
Bei neu eingetretenen Mitgliedern ist der erste Jahresbeitrag fällig zum 1. des Monats, der dem Eintritt folgt. Der Beitrag wird zeitanteilig für die Monate berechnet, die das neue Mitglied in der Sommersaison (Mai bis September = 5 Monate) nutzen kann. Tritt das Mitglied z.B. am 2.Juni dem Verein bei, so fallen 3/5 des Jahresbeitrages an.
Kündigung der Mitgliedschaft
Die Kündigung der Mitgliedschaft kann gemäß der Vereinssatzung nur zum Ende eines Kalenderjahres erklärt werden. Die Kündigungserklärung muss schriftlich spätestens 4 Wochen vor Ablauf des Jahres, in dem die Kündigung wirksam werden soll, beim geschäftsführenden Vorstand des Vereins eingegangen sein.